Führerschein-Untersuchung

Fahrerlaubnisbewerber mit körperlichen Behinderungen (im HNO-Gebiet z.B. mit Schwerhörigkeit, oder Gleichgewichterkrankungen) benötigen bei der Beantragung des Führerscheins ein HNO-fachärztliches Gutachten.

Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.

Besonderen Anforderungen gelten auch für Personen mit Zulassung zur Personenbeförderung (Taxifahrer, Busfahrer...)

Für die Verkehrstauglichkeitsbescheinigung ist zusätzlich zur Hausarzt-Untersuchung, ein Führerscheingutachten vom Augen- und Hals-Nasen-Ohrenarzt erforderlich.

Umfang des HNO-Gutachtens:

  • Anamnese
  • Inspektion der Ohren
  • Hör- und Hörverständigungsteste
  • Gleichgewichtsprüfung
  • Beurteilung des Grades (%)der Hörminderung
  • Beratung/schriftliche Begutachtung

Ihr Nutzen

Das Führerschein-Gutachten ermöglicht Ihnen den Erwerb und Erhalt der Fahrerlaubnis.